SARTURIA®-AUTOREN-COMMUNITY
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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen Sarturia®-International
(Ex AGB der einstigen 
Sarturia®-Literatur-Akademie)

Vorbemerkung:

Die ehemals staatlich akkreditierte »Sarturia®-Literatur-Akademie« fungierte bis 1. Juni 2023 als Schulungsorgan für die Autoren des »Sarturia Verlag e.K. Autoren-Service«. Beides - Verlag und Akademie - fußten auf der Plattform des gemeinnützigen »Förderverein Sarturia®-Autorenschule e.V.«. Doch Sarturia® wuchs, und das Grundgerüst musste angepasst werden. Die am 1. Juni 2023 gemeinsam gegründete »Sarturia®-Autoren-Community« führt die bisher erfolgreichen Förderbemühungen für erfolgshungrige Autoren auf etwas breiterer Basis fort.

Wir bezeichnen die Autoren-Community im Folgenden kurzerhand als Sarturia®:

Doch die Ziele sind natürlicch gleich geblieben: Die Fördermaßnamen von Sarturia® genießen weiterhin Markenschutz. Mehr noch: Seit Januar 2026 veröffentlich Sarturia® die Werke interessierter Community-Mitglieder nicht nur im deutschsprachigen Raumen, sondern weit darüber hinaus. Das heißt: Wir alle sind als Autoren inzwischen »international« präsent. Und das ist schon etwas »ganz Besonderes«. Daher auch der offiziell neue und stolze Titel der Community: Sarturia®-International




§ 1 Annahme von Werken

1.0. Mit der Übermittlung eines Romanwerks zu Zwecken der Eigenwerbung oder des Vertriebs über die Community macht der Nutzer - im Folgenden als »Autor« bezeichnet - der Community das Angebot, sein Manuskript in Druck und Vertrieb zu übernehmen. Der Vertrieb soll über den Handel, sowei über Online Plattformen, wie etwa Amazon etc. geschehen und dabei die Tradition der ehemaligen Sarturia®-Literatur-Akademie fortsetzen. Die vorliegenden AGB behalten somit mit der Annahme des Manuskripts durch Sarturia® weiterhin ihre Gültigkeit.

1.0.1. Der erfolgsorientierte Autor erklärt sich damit einverstanden, dass Sarturia® seine Einsendungen schon im nächsten Band veröffentlicht. Eine Rücknahme dieses Einverstädnisse ist zwar möglich. Dem Rücknahmeverlangen kann jedoch allein nur »vor« der offiziellen Annahme des Werks seitens des Teams von Sarturia® stattgegeben werden - denn unmittelbar nach der Annahme beginnen äußerst umfangreiche Arbeiten zur Vorbereitung einer erfolgversprechenden Publikation. Selbstverständlich gilt dies auch - wie schon seither - für alle internen Veröffentlichungen eines Manuskripts oder für Teile davon im früheren oder künftigen Autorenforum von Sarturia®.

1.0.2. Für Kurzgeschichten - deren Publikation ja vor allem zum Zwecke der Eigenwerbung dient - gelten dieselben Vereinbarungen wie für Romanwerke. Die ausschließlich für Romanwerke geltenden Bindungsfrist verliert hier ihre Gültigkeit, da einzelne Geschichte nicht aus bereits gedruckten und veröffentlichten Büchern »herausgelöscht« werden können. Sarturia®-Referenz-Anthologien dienen nämlich primär der Eigenwerbung der an den Wettbewerben teilnehmenden Autoren.

1.0.3. Um entstehende Image-Verluste von den Autorenkollegen fernzuhalten, erlaubt der einzelne Teilnehmer deshalb die zeitlich unbefristete Nutzung seines Werks in bereits publizierten und online befindlichen Referenz-Anthologien, sowie in neu zusammengestellten Referenz-Bänden.

1.1. Sarturia® ist keineswegs verpflichtet, die der Community angebotenen Werke eines Autors auch wirklich anzunehmen und zu publizieren. Im Gegenteil: Sarturia® behält sich ausdrücklich das Recht vor, Manuskripte - auch ohne Angabe von Gründen - jederzeit abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt »in jedem Fall« bei Zweifeln an den Rechten des Autors an dem übermittelten Werk - oder wenn die Annahme nicht wiederlegt werden kann, der Text sei ausschließlich mit K.I. verfasst.

1.2. Die bereits von Sarturia® veröffentlichten Texte gelten bei Wiedervorlage seitens des Autors als neue Übermittlung oder separate Einreichung. Die AGB der Community treten dann selbstverständlich erneut und gesondert in Kraft.

1.3. Alle von Sarturia® angebotenen eBooks, audioBooks und printBooks tragen das Sarturia®-Logo auf dem Cover. Der Autor räumt der Community überdies das Recht ein, innerhalb des Buches - oder auf dem Cover - einen Kurztext über Sarturia® und entsprechende Werbung für die Community und für eventuelle Werbepartner zu platzieren.

1.4. Der Autor ist gehalten, eventuell erhaltene Probeabzüge der geplanten Drucke unverzüglich nach Zugang honorarfrei zu prüfen und die Druckfreigabe zu signalisieren. Erfolgt keine Korrektur innerhalb einer Frist von acht Tagen, gilt die Freigabe als erteilt. Danach sind Korrekturen am Skript nicht mehr möglich.

1.5. Bei Internationalen Publikationen erfolgt die Prüfung der Rechtschreibung und Grammatik durch unabhängige, sprachlich kompetente Mitarbeitende.

1.6. Sofern zwischen Autor und Sarturia® diesbezüglich keine explizit abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, legt die Community die jeweiligen Druck- und Auflagenvolumina nach eigenem Ermessen fest.


§ 2 Einzuräumende Rechte

2.1 Verwertungsrechte

2.1.1. Der erfolgsorientierte Autor räumt Sarturia® während der geltenden Bindungsfrist das ausschließliche und unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller Auflagen des Werks ein. Dies gilt für alle Sprachen und für alle gängigen Ausgabeformate ohne Stückzahlbegrenzung. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch das Recht, das Werk dem Publikum öffentlich zugänglich zu machen, sowie das Recht zur Vervielfältigung und zur Bereitstellung des Werkes im Internet, bei Onlinediensten, bei Mobilfunk oder W-LAN-Netzen, durch Bereitstellung zum Download, im Wege des Streamings, oder auf andere Weise.

2.1.2. Darüber hinaus räumt der Autor Sarturia® - im Rahmen der Werbeabsichten seiner mitpublizierenden Autoren - folgende »ausschließlichen« Rechte ein: Das Recht zu Veröffentlichung durch Vervielfältigung nich gesondert benannter Art und Weise, insbesondere durch fotomechanische, elektronische oder ähnliche Verfahren wie etwa Fotokopien; das Recht zur Aufzeichnung, Speicherung und Übertragung des Werkes in elektronischer, maschinenlesbarer Form; das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur digitalen Wiedergabe wie etwa Cloud, Speicherstick und Chipkarte oder Medien wie CD-ROM und ähnlichem, zu jeder möglichen Verwertung; das Recht zur Bearbeitung des Werkes im Sinne einer Anpassung des Layouts und des Covers an ein Community-konformes Erscheinungsbild, sowie einer geeigneten Formatierung im Hinblick auf mechanische und elektronische Druckvorlagen; weiterhin das Recht, das Werk in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art (z. B. Internet) einzubringen, und das Recht, das eingebrachte Werk elektronisch oder in ähnlicher Weise zu übermitteln.

Darüber hinaus räumt der Autor für Sarturia® die Rechte ein, zu einer Anpassung des Werkes, damit es auf aktuelle und künftige Schreib- und Lesesysteme verfügbar gemacht werden kann; das Recht zur Verbreitung von Textteilen des Werkes als Leseprobe; das Recht des auszugsweise Vorabdrucks in Zeitungen oder Zeitschriften; das Recht, künftigen Kunden eine kostenlose Voransicht von Ausschnitten des Werkes oder des gesamten Werkes vor dem Kauf in allen Verkaufsplattformen zu ermöglichen; das Recht zur Aufnahme von Teilen des Werkes in Sammelbänden; das Recht, das Werk kapitelweise oder in anderen Teilen zu veräußern; das Recht zur Veröffentlichung von Buchgemeinschaftsausgaben; das Recht, das Werk für alle aktuell oder künftig erhältlichen Endgeräte umzuformatieren oder es in Abstimmung mit dem Urheber in sonstiger Form so zu bearbeiten, das es mit aktuellen oder künftig zur Verfügung stehenden interaktiven Elementen von Drittanbieter verbunden und bedient werden kann; und schließlich das Recht Lizenzen zur Ausübung der oben stehenden Nebenrechte zu vergeben.

2.1.3. Der Autor räumt Sarturia® darüber hinaus vorsorglich alle durch die Verwertungsgesellschaft Wort nach deren Satzung wahrgenommenen Rechte des Wahrnehmungsvertrags und des Verteilungsplans ein, damit gegebenenfalls eine gemeinsame Einbringung vorgenommen werden kann. Bereits abgeschlossene Wahrnehmungsverträge bleiben davon unberührt.

2.1.4. Die Berechtigung umfasst neben den Werbeangeboten unter Sarturia® und anderen Internetadressen und Vertriebsplattformen auch das Angebot über Kooperationspartner wie Amazon, Thalia und ähnlichen Partnern. Eine mögliche Vertriebstätigkeit in beiderseitigem Interesse über die konkret vereinbarten Vertriebsmaßnahmen hinaus liegt allein im Ermessen von Sarturia®. Sarturia® ist ebenfalls berechtigt, die vom Autor akzeptierten Rechte zum Zweck des Vertriebs auch den Kooperationspartnern von Sarturia® einzuräumen.

2.1.5. Sollten die Themen eines bereits verlegten Werkes für audiovisuelle Medien wie Film- oder Fernsehproduktionen verwendet werden können, so sollen die entsprechenden Rechte für diese Medien gemeinsam vom Autor und Verlag wahrgenommen werden. Vergaben an Dritte bedürfen generell gesonderte Vereinbarungen. Eine von den Regelungen dieser Vereinbarung abweichende Rechtseinräumung bedarf auch hier zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2.2. Vermarktung Dritter

2.2.1. Sarturia® versucht auch in sich verändernten Marktsituationen sowohl die Referenz-Anthologien als auch die angebotenen Romanwerke möglichs erfolgreich zu vermarkten. Dies kann online und offline geschehen, sowie auch über ausgewählte Partner, wie etwa den Buchhandel, Amazon oder GoogleBook-Search, sowie über andere Kooperationspartner, welche gänzlich eigen aufgebaute Angebote, gleich welcher Art, betreiben und hierbei auch die bei Sarturia® angebotenen Werke bewerben und vermarkten.

2.2.2. Der Autor räumt Sarturia® das Recht ein, das Werk selbst, Cover, Leseproben, Titel oder sonstige werkbezogene Inhalte im Rahmen einer Präsentation – beispielsweise auf den Webseiten der Kooperationspartner oder in Marketing-Emails und ähnlichen Werbeträgern oder auch zur Eigenwerbung – zu nutzen. Das Werk darf zu diesen Zwecken vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht und von Sarturia® und eventuellen Vertriebspartnern verbreitet werden. Der Name oder das Pseudonym des Autors darf hierbei ausdrücklich genannt werden.

2.2.3. Soll dabei das Werk unter einem anderen Herausgeber erscheinen, ist der Autor damit einverstanden, dass der Herausgeber auf dem Cover des Buches sowie im Impressum als solcher genannt wird.

2.3 Werbung allgemein

2.3.1. Sarturia® erhält das Recht, Werbung des Werkes auch in der digitalen Form und in der Lese- oder der Hörprobe für das entsprechende eBook, audioBook oder printBook aufzunehmen. Sarturia® darf auch Eigenwerbung der Kooperationspartner zusammen mit der Werbung für das zu vertreibende Werk zulassen.

2.3.2 Sarturia® ist befugt, den Namen des Autors sowohl in der Eigenwerbung für Sarturia® als auch im Rahmen der Bewerbung der vom Partner vertriebenen Werke zu nennen.

§ 3 ISBN

Innerhalb der Sarturia®-Autoren-Community zu Werbezwecken verlegte PrintBooks erhalten eine Internationale Standard-Buch-Nummer. Diese ISBN ist ausschließlich der Nutzung durch die Community vorbehalten. Die ISBN garantiert die Verfügbarkeit der unter Sarturia® publizierten Werk in jedem Buchladen jedes Landes rund um den Globus.

Sarturia® darf die Rechte für die ISBN auch Vertriebspartnern wie Amazon, Thalia oder anderen Anbietern übertragen. Eine separate ISBN – zum Beispiel für Ebooks – muss gesondert beantragt werden.


§ Unkostenbeiträge und Autorenvergütungen

4.1 Berechnungen

4.1.1. Die Sarturia®-Autoren-Community legt den Endverkaufspreis eines Werkes nach eigenem Ermessen fest. Der jeweils angegebene Endverkaufspreis enthält die gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Sarturia® wird im Einzelfall den Endverkaufspreis für Romanwerke im eigenen Angebot oder im Angebot von Vertriebspartnern mit dem Autor absprechen.

4.1.2. Die Sarturia®-Autoren-Community arbeitet vollkommen uneigennützig. Für die Veröffentlichung eines Romans zu Werbezwecken unter dem Sarturia®-Community-Logo ist die Autoren-Gemeinschaft jedoch auf den Ersatz der anfallenden Unkosten angewiesen. Um ihre Dienstleistungen in gewohnter Form weiterführen zu können, haben wir uns intern auf die bisherige - mehr als zwanzig Jahre lang gültige Handhabung - geeinigt:
 
 - Für Zusammenarbeit in der Community erhalten Mitglieder ca. 30% Rabatt auf Sarturia®-Bücher.
 - Für Veröffentlichungen eines Romanwerks erhält der Autor ein kostenloses Autorenexemplar.
 - Anderweitige Publikationen sind bislang nicht vorgesehen.


Für Publikationen in Referenz-Anthologien – die ja ausschließlich reinen Förderzwecken dienen – erhalten die Autoren für die zu einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit dringend notwendigen Vorlesungen, zusätzliche kostenlose Autorenexemplare nach folgender Staffelung*:

*Staffelung für kostenlose Autorenexemplare bei Publikationen in Referenz-Anthologien:

 … Sofern der Autor mindestens 05 Exemplare für Vorlesungen ordert: 1 Autorenexemplar.
 … Sofern der Autor mindestens 15 Exemplare für Vorlesungen ordert: 2 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 30 Exemplare für Vorlesungen ordert: 3 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 45 Exemplare für Vorlesungen ordert: 4 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 60 Exemplare für Vorlesungen ordert: 5 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 75 Exemplare für Vorlesungen ordert: 6 Autorenexemplare.

Mit den oben genannten Vergütungen und den damit verbundenen kostenfreien Autorenexemplaren* gelten nach interner Vereinbarung sämtliche Nutzungsrechte, sowie alle Leistungen des Autors, als abgegolten.

4.1.3. Es besteht kein Anspruch auf eine Tantieme oder das Erreichen bestimmter Absatzzahlen.

4.1.4 Erhält Sarturia® Remissionsexemplare des Werkes als Rückgabe, werden sie gesondert ausgewiesen und können von den Autoren bestellt und nach Gutdünken weiterverwertet werden. Zu ersetzen ist nur das eventuell anfallende Porto.

4.1.5 Für den Verkauf auf Lesungen gilt die gesetzliche Preisbindung. Dabei behält § 4.1.2 ausdrücklich für »alle« Sarturia®-Bücher seine Gültigkeit. Der Unkostenbeitrag »per Vorauskasse« gilt grundsätzlich und verbindlich als vereinbart.


§ 5 Verrechnungen / Auszahlungen

5.1. Der Autor ist verpflichtet, sich selbst entsprechend um alle steuerlichen Belange zu kümmern. Er wird gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren. Die Community selbst ist weder wirtschaftlich noch beratend tätig.

5.2. Die Autoren sind verpflichtet, ihre Adressdaten jederzeit aktuell zu halten und eventuelle Änderungen umgehend der Community mitzuteilen.

5.3. Die Gültigkeitsdauer der vorliegenden AGB erlischt mit Widerruf. Vergünstigte Bestellungen von Sarturia®-Büchern über das Community-Konto sind dann nicht mehr möglich


§ 6 Bindungsfrist

6.1. Die vorliegenden AGB der Sarturia®-Autoren-Community haben auf unbestimmte Zeit Gültigkeit. Die Mindestlaufzeit für Publikationsrechte von Romanwerken zu Werbezwecken beträgt jedoch – konform mit der Bindungsfrist – drei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Beide Parteien können die jeweilige Vereinbarung nach Ablauf der aktuellen Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum jeweils gültigen Ablaufdatum kündigen.

6.2.Bei angestrebten Zuschüssen zu Wissenschaftlichen Werken – zum Beispiel von VG-Wort – ändert sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen die Mindestlaufzeit auf fünf Jahre. Die Kündigung der entsprechenden Veröffentlichungsrechte hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist seitens des Autors an den Initiator der Sarturia®-Autoren-Community, Dieter König, Finkenweg 9, 72669 Unterensingen zu richten.

6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Es tritt insbesondere in Kraft, bei negativer Propaganda oder Verstößen gegen die geltenden AGB. Sowohl Sarturia® als auch dem Nutzer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, falls Sarturia® plant, den Betrieb der Internetplattform einzustellen. In diesem Fall wird Sarturia® den Nutzer baldmöglichst informieren und ihn auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

6.4. Sarturia® ist im Falle einer Kündigung der Vereinbarungen zum Abverkauf der noch vorhandenen Werke ohne Fristbegrenzung berechtigt. Insoweit gelten die Bedingungen von § 4 dieser AGB uneingeschränkt weiter. Der Autor hat auf Wunsch jedoch ein Vorkaufsrecht, das er jederzeit ausüben darf.


§ 7 Gewährleistung

7.1 Rechte Dritter

Der Autor versichert, dass er über die alleinigen Urheberrechte, sowie alle weitergehenden Rechte an den eingereichten Werkinhalten verfügt. Er versichert darüber hinaus, dass er bisher keinerlei Verfügungen über die Inhalte vorgenommen hat, die einer Verwertung seines Werkes durch Sarturia® entgegenstehen. Dies gilt insbesondere auch für Teile eines Werks, die von beteiligten Partner-Autoren stammen. Der Autor versichert in einem solchen Fall ausdrücklich, die Zustimmung aller am Werk beteiligten Personen eingeholt zu haben, und zur oben aufgeführten Rechtseinräumung berechtigt zu sein.

7.2. Unzulässige Inhalte

Der Autor gewährleistet, dass Werke, welche von ihm zum Vertrieb für Werbezwecke über Sarturia® öffentlich angeboten werden, nicht gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen andere anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen, und dass sie darüber hinaus frei von jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten sind.

7.3. Freistellung

Freistellung Der Autor stellt Sarturia® von allen Schäden und Aufwendungen frei, die durch die Verletzungen der Rechte Dritter oder anderweitiger Verstöße durch ihn verursacht worden sind. 

7.4. Inkludierte Dienstleistungen

Die bisher übliche Dramaturgische Beratung, sowie das Lektorat und die schulischen Dienstleistungen unter dem Schwanenfeder-Logo von Sarturia® entfallen seit dem 1. Juni 2023.


§ 8 Exkludierte Dienstleistungen

8.1. Agenturleistungen und Übersetzungsleistungen sind im Hilfsangebot der Sarturia®-Autoren-Community nicht inbegriffen. Ebenfalls ausgeschlossen sind explizit und separat angeforderte Lektorats-Leistungen etc.


§ 9 Zusätzliche Fördermaßnahmen.

9.1. Die früher gewährten Fördermaßnahmen und Teilnahmen an den Gewinnspielen des Förderverein Sarturia®-Autorenschule entfallen mit der amtlichen Schließung des Vereins am 1. Juni 2023 vollkommen und ersatzlos.

§ 10 Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Gerichtsstand ist Nürtingen.
Erfüllungsort ist Nürtingen.
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