SARTURIA®-AUTOREN-COMMUNITY
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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
(Ehemals gültige AGB der Sarturia®-Literatur-Akademie)

Vorbemerkung: Die ehemals staatlich akkreditierte Sarturia®-Literatur-Akademie fungierte bis 1. Juni 2023 als Schulungsorgan für den Sarturia Verlag e.K. Autoren Service. Beide Organe fußten auf dem gemeinnützigen Förderverein Sarturia®-Autorenschule e.V.. Die seit 1. Juni 2023 gemeinsam gegründete Sarturia®-Autoren-Community führt die bisher erfolgreichen Förderbemühungen auf rein privater Basis weiter fort. Die Community wird im Folgenden als ‘Sarturia®’ bezeichnet.

Die Fördermaßnamen von »Sarturia®« genießen auch weiterhin Markenschutz.


§ 1 Annahme von Werken

1.0. Mit der Übermittlung eines Romanwerks zu Zwecken der Eigenwerbung oder den Vertrieb über die Community macht der Nutzer - im Folgenden als »Autor« bezeichnet - der Community das Angebot, sein Manuskript in den Druck und Vertrieb zu übernehmen. Der Vertrieb soll über Online Plattformen, wie etwa Amazon etc. geschehen und die Tradition der ehemaligen Sarturia®-Literatur-Akademie fortsetzen. Die vorliegenden AGB behalten mit der Annahme des Manuskripts durch Sarturia® somit weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Autor erklärt sich damit einverstanden, dass ein Rückzug des Manuskripts nach erfolgter Annahme nicht mehr möglich ist. Zur Übermittlung zählt - wie seither auch - die interne Veröffentlichung eines Manuskripts oder Teilen davon im früheren oder künftigen Autorenforum von Sarturia®. Für Kurzgeschichten, die vor allem zum Zwecke der Eigenwerbung im Zuge der Publikation in einer unserer »Referenz-Anthologien« vorgesehen sind, gelten dieselben Vereinbarungen wie für Romanwerke; mit Ausnahme der nur für Romanwerke geltenden Bindungsfrist.

Referenz-Anthologien dienen primär der Eigenwerbung für die an den Wettbewerben teilnehmenden Autoren. Um entstehende Image-Verluste von den Autorenkollegen fernzuhalten, erlaubt der einzelne Teilnehmer die zeitlich unbefristete Nutzung seines Werks in bereits publizierten und online befindlichen Referenz-Anthologien, sowie in neu zusammengestellten Referenz-Bänden.

1.1. Sarturia® ist nicht verpflichtet, die der Community angebotenen Werke eines Autors anzunehmen und publizieren zu lassen. Die Community behält sich ausdrücklich das Recht vor, Manuskripte auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt »in jedem Fall« bei Zweifeln an den Rechten des Autors an dem übermittelten Werk.

1.2. Bereits von Sarturia® veröffentlichte Texte gelten bei Wiedervorlage seitens des Autors als neue Übermittlung, für die dann die AGB der Community erneut und gesondert in Kraft treten.

1.3. Alle von Sarturia® angebotenen eBooks, audioBooks und printBooks tragen das Sarturia®-Community-Logo auf der Vorderseite und - oder - auf dem Rücken des Covers. Der Autor räumt der Community das Recht ein, innerhalb des Buches oder auf dem Cover einen Kurztext über Sarturia® und Werbung für die Werke der Community oder befreundeter Blogger und Werbepartner zu veröffentlichen.

1.4. Der Autor ist gehalten, eventuell erhaltene Probeabzüge der geplanten Drucke unverzüglich nach Zugang honorarfrei zu prüfen und die Druckfreigabe zu signalisieren. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb einer Frist von acht Tagen, gilt die Freigabe als erteilt. Danach sind Änderungen am Skript nicht mehr möglich.

1.5. Sofern zwischen Autor und Sarturia® diesbezüglich keine explizite schriftliche Vereinbarung getroffen ist, legt die Community die jeweiligen Druck- und Auflagenvolumina nach eigenem Ermessen fest.


§ 2 Einzuräumende Rechte

2.1 Verwertungsrechte

2.1.1. Der Autor räumt Sarturia® während der geltenden Bindungsfrist das ausschließliche und unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller Auflagen des Werkes ein. Dies gilt für alle Sprachen und für alle gängigen Ausgabeformate ohne Stückzahlbegrenzung. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Bereitstellung des Werkes im Internet, bei Onlinediensten, bei Mobilfunk oder W-LAN-Netzen, durch Bereitstellung zum Download, im Wege des Streamings, oder auf andere Weise.

2.1.2.Darüber hinaus räumt der Autor Sarturia®, im Rahmen der Werbeabsichten seiner mitpublizierenden Autoren, folgende »ausschließlichen« Rechte ein: Das Recht zu Veröffentlichung durch Vervielfältigung sonstiger Art, insbesondere durch fotomechanische, elektronische oder ähnliche Verfahren wie etwa Fotokopien; Das Recht zur Aufzeichnung, Speicherung und Übertragung des Werkes in elektronischer, maschinenlesbarer Form; Das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur digitalen Wiedergabe wie etwa Cloud, Speicherstick und Chipkarte oder Medien wie CD-ROM und ähnliche, und zu deren Verwertung: Das Recht zur Bearbeitung des Werkes zur Anpassung des Layouts und des Covers an ein Community-konformes Erscheinungsbild, sowie einer geeigneten Formatierung im Hinblick auf mechanische und elektronische Druckvorlagen; Das Recht, das Werk in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art (z. B. Internet) einzubringen, und das Recht, das eingebrachte Werk elektronisch oder in ähnlicher Weise zu übermitteln; Das Recht, eine Anpassung des Werkes auf aktuelle und künftige Schreib- und Lesesysteme vorzunehmen; Das Recht zur Verbreitung von Textteilen des Werkes als Leseprobe; Das Recht des auszugsweise Vorabdrucks in Zeitungen oder Zeitschriften; Das Recht, künftigen Kunden eine kostenlose Voransicht von Ausschnitten des Werkes oder des gesamten Werkes vor dem Kauf in allen Verkaufsplattformen zu ermöglichen; Das Recht zur Aufnahme von Teilen des Werkes in Sammelbänden; Das Recht, das Werk kapitelweise oder in anderen Teilen zu veräußern; Das Recht zur Veröffentlichung von Buchgemeinschaftsausgaben; Das Recht, das Werk für alle aktuell oder künftig erhältlichen Endgeräte umzuformatieren oder es in Abstimmung mit dem Urheber in sonstiger Form so zu bearbeiten, das es mit aktuellen oder künftig zur Verfügung stehenden interaktiven Elementen von Drittanbieter verbunden und bedient werden kann; Das Recht Lizenzen zur Ausübung der oben stehenden Nebenrechte zu vergeben.

2.1.3. Der Autor räumt Sarturia® vorsorglich alle durch die Verwertungsgesellschaft Wort nach deren Satzung wahrgenommenen Rechte des Wahrnehmungsvertrags und des Verteilungsplans ein, damit gegebenenfalls eine gemeinsame Einbringung vorgenommen werden kann. Bereits abgeschlossene Wahrnehmungsverträge bleiben davon unberührt.

2.1.4. Die Berechtigung umfasst neben den Werbeangeboten unter Sarturia® und anderen Internetadressen und Vertriebsplattformen auch das Angebot über Kooperationspartner wie Amazon, Thalia und ähnlichen Partnern. Eine mögliche Vertriebstätigkeit in beiderseitigem Interesse über die konkret vereinbarten Vertriebsmaßnahmen hinaus liegt allein im Ermessen von Sarturia®. Sarturia® ist ebenfalls berechtigt, die vom Autor eingeräumten Rechte zum Zweck des Vertriebs auch den Kooperationspartnern von Sarturia® einzuräumen.

2.1.5. Sollten die Themen eines verlegten Werkes für audiovisuelle Medien wie Film- oder Fernsehproduktionen verwendet werden können, so sollen die entsprechenden Rechte für diese Medien gemeinsam vom Autor und Verlag wahrgenommen werden. Vergaben an Dritte bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

2.1.6. Eine von den Regelungen dieser Vereinbarung abweichende Rechtseinräumung bedarf auch hier zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2.2. Vermarktung Dritter

2.1.7. Sarturia® versucht auch weiterhin sowohl die Referenz-Anthologien als auch die angebotenen Romanwerke zu vermarkten. Dies kann online und offline geschehen, sowie auch über ausgewählte Partner, wie etwa den Buchhandel, Amazon oder GoogleBook-Search geschehen, sowie über andere Kooperationspartner, welche gänzlich eigen aufgebaute Angebote, gleich welcher Art, betreiben und hierbei auch die bei Sarturia® angebotenen Werke bewerben und vermarkten.
Der Autor räumt Sarturia® das Recht ein, das Werk selbst, Cover, Leseproben, Titel oder sonstige werkbezogene Inhalte im Rahmen einer Präsentation – beispielsweise auf den Webseiten der Kooperationspartner oder in Marketing-Emails und ähnlichen Werbeträgern oder auch zur Eigenwerbung – zu nutzen. Das Werk darf zu diesen Zwecken vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht und von Sarturia® und eventuellen Vertriebspartnern verbreitet werden. Der Name oder das Pseudonym des Autors darf hierbei ausdrücklich genannt werden.
Soll dabei das Werk unter einem anderen Herausgeber erscheinen, ist der Autor damit einverstanden, dass der Herausgeber auf dem Cover des Buches sowie im Impressum als solcher genannt wird.

2.3 Werbung allgemein

2.3.1. Sarturia® erhält das Recht, Werbung des Werkes auch in der digitalen Form und in der Lese- oder der Hörprobe für das entsprechende eBook, audioBook oder printBook aufzunehmen. Sarturia® darf auch Eigenwerbung der Kooperationspartner zusammen mit der Werbung für das zu vertreibende Werk zulassen.

2.3.2 Sarturia® ist befugt, den Namen des Autors sowohl in der Eigenwerbung für Sarturia® als auch im Rahmen der Bewerbung der vom Partner vertriebenen Werke zu nennen. § 3 ISBN Innerhalb der Sarturia®-Autoren-Community zu Werbezwecken verlegte PrintBooks erhalten eine Internationale Standard-Buch-Nummer. Diese ISBN ist ausschließlich der Nutzung durch die Community vorbehalten. Die ISBN garantiert die Verfügbarkeit der unter Sarturia® publizierten Werk in jedem Buchladen jedes Landes rund um den Globus.
Sarturia® darf die Rechte für die ISBN auch Vertriebspartnern wie Amazon, Thalia oder anderen Anbietern übertragen. Eine separate ISBN – zum Beispiel für Ebooks – muss gesondert beantragt werden.


§ 4 Unkostenbeiträge und Autorenvergütungen

4.1 Berechnungen

4.1.1. Die Sarturia®-Autoren-Community legt den Endverkaufspreis eines Werkes nach eigenem Ermessen fest. Der jeweils angegebene Endverkaufspreis enthält die gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Sarturia® wird im Einzelfall den Endverkaufspreis für Romanwerke im eigenen Angebot oder im Angebot von Vertriebspartnern mit dem Autor absprechen. Üblich sind, beispielsweise bei Ebooks, signifikante Abschläge gegenüber der Druckausgabe.

4.1.2. Die Sarturia®-Autoren-Community arbeitet vollkommen uneigennützig. Für die Veröffentlichung eines Romans zu Werbezwecken unter dem Sarturia®-Comunity-Logo ist die Autoren-Gemeinschaft jedoch auf den Ersatz der anfallenden Unkosten angewiesen. Um ihre Dienstleistungen in gewohnter Form weiterführen zu können und um die Abrechung zu erleichtern, haben wir uns intern untereinander auf die bisherige, mehr als zwanzig Jahre lang gültige Handhabung geeinigt:
 
 - Für Veröffentlichungen eines Romans als Ebook werden zwanzig Prozent ausgeschüttet.
 - Für Veröffentlichungen als Hardcover werden zehn Prozent ausgeschüttet.
 - Für Veröffentlichungen im Taschenbuchformat werden fünf Prozent ausgeschüttet.
 - Für Veröffentlichungen eines Romanwerks erhält der Autor ein kostenloses Autorenexemplar.
 - Für anderweitige Publikationen gelten nach Absprache die jeweiligen Händlerkonditionen.

Für Publikationen in Referenz-Anthologien – die ja ausschließlich reinen Förderzwecken dienen – erhalten die Autoren für die zu einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit dringend notwendigen Vorlesungen, zusätzliche kostenlose Autorenexemplare nach folgender Staffelung*:

*Staffelung für kostenlose Autorenexemplare bei Publikationen in Referenz-Anthologien:

 … Sofern der Autor mindestens 03 Exemplare für Vorlesungen ordert: 1 Autorenexemplar.
 … Sofern der Autor mindestens 08 Exemplare für Vorlesungen ordert: 2 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 15 Exemplare für Vorlesungen ordert: 3 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 25 Exemplare für Vorlesungen ordert: 4 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 35 Exemplare für Vorlesungen ordert: 5 Autorenexemplare.
 … Sofern der Autor mindestens 45 Exemplare für Vorlesungen ordert: 6 Autorenexemplare.

Mit den oben genannten Vergütungen und den damit verbundenen kostenlosen Autorenexemplaren* gelten nach interner Vereinbarung sämtliche Nutzungsrechte sowie alle Leistungen des Autors als abgegolten.

4.1.3. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindesttantieme oder das Erreichen bestimmter Absatzzahlen.

4.1.4. Tantiemen für Romanwerke werden – soweit sie vermarktet werden können – auf der Basis tatsächlich eingegangener Verkaufszahlen berechnet und ausgeschüttet. Tantiemen von Verkäufen über Barsortimente oder den Einzelhandel können dabei je nach Verfahrensweise der Firmen teilweise erst nach zwölf Monaten abgerechnet und gutgeschrieben werden.

4.1.5 Erhält Sarturia® Remissionsexemplare des Werkes als Rückgabe, verringert sich der adäquat zu betrachtende Honoraranspruch des Autors entsprechend.

4.1.6 Für den Verkauf auf Lesungen gilt die gesetzliche Preisbindung. Dabei behält § 4.1.2 ausdrücklich auch für ‚alle’ Bücher seine Gültigkeit. Der Unkostenbeitrag »per Vorauskasse« gilt grundsätzlich und verbindlich als vereinbart.


4.2. Verrechnungen / Auszahlungen

4.2.1. Der Autor von Romanwerken bekommt seine Ansprüche jeweils ab März für das vorangegangene Jahr ausgewiesen.

4.2.2. Der Autor ist verpflichtet, sich selbst entsprechend um alle steuerlichen Belange zu kümmern. Er wird gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren. Die Community selbst ist weder beratend noch wirtschaftlich tätig.

4.2.3. Eventuelle Gutschriften erfolgen auf ein internes Autorenkonto. Die Gutschriftinhaber sind berechtigt, jederzeit einen entsprechenden Auszug zu verlangen und die Beträge mit fälligen Unkostenbeiträgen zu verrechnen. Dies ist die bei Sarturia® übliche Verfahrensweise.

4.2.4. Fällige Auszahlungen können per Mail angefordert werden, sofern die Anforderung den Mindestwert von 100€ erreicht. Aufgelaufene Guthaben des Autors können nicht verzinst werden.

4.2.5. Die Abrechnung enthält die Bezeichnung des Werkes, die Summe der erzielten Erlöse und die sich daraus ergebenden Unkostenverteilung für Community und Autor. Eine Herausgabe persönlicher Daten ist ausgeschlossen.

4.2.6. Die Autoren sind verpflichtet, ihre Adress- und Kontodaten jederzeit aktuell zu halten und eventuelle Änderungen umgehend an die Community zu berichten. Sollten zustehende Gutschriften oder sonstige Vergütungen aufgrund fehlender Daten nicht ausbezahlt oder nicht zugestellt werden können, werden fällige Zahlungen für ein Jahr ab Stichtag der Fälligkeit einbehalten. Ist die Frist verstrichen, ohne dass der Empfänger den Anspruch korrekt geltend gemacht hat, wird der Vergütungsbetrag unwiderruflich auf die anfallenden Unkosten der Community entlastend verteilt. Nachträgliche Forderungen werden nicht anerkannt und haben keinen Rechtstitel. Alle eventuell entstehenden Transaktionskosten trägt der Autor. § 5 Gültigkeitsdauer der vorliegenden AGB

5.1 Die vorliegenden AGB der Sarturia®-Autoren-Community haben auf unbestimmte Zeit Gültigkeit. Die Mindestlaufzeit für Publikationsrechte von Romanwerken zu Werbezwecken beträgt jedoch – konform mit der Bindungsfrist – drei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Beide Parteien können die jeweilige Vereinbarung nach Ablauf der aktuellen Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zur jeweils gültigen Ablauffrist kündigen. Bei angestrebten Zuschüssen zu Wissenschaftlichen Werken – zum Beispiel von VG-Wort – ändert sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen die Mindestlaufzeit auf fünf Jahre. Die Kündigung der Veröffentlichungsrechte hat schriftlich zu erfolgen.
Sie ist seitens des Autors an den Initiator der Sarturia®-Autoren-Community, Dieter König, Finkenweg 9, 72669 Unterensingen zu richten.

5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sowohl Sarturia® als auch dem Nutzer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, falls Sarturia® plant, den Betrieb der Internetplattform einzustellen. In diesem Fall wird Sarturia® den Nutzer baldmöglichst informieren und ihn auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

5.3. Sarturia® ist im Falle einer Kündigung der Vereinbarungen zum Abverkauf der noch vorhandenen Werke ohne Fristbegrenzung berechtigt. Insoweit gelten die Bedingungen von § 4 dieser AGB uneingeschränkt weiter. Der Autor hat auf Wunsch jedoch ein Vorkaufsrecht, das er jederzeit ausüben darf.


§ 6 Gewährleistung

6.1 Rechte Dritter

Der Autor versichert, dass er über die alleinigen Urheberrechte, sowie alle weitergehenden Rechte an den Werkinhalten verfügt. Er versichert auch, dass er bisher keinerlei Verfügungen vorgenommen hat, die der Verwertung seines Werkes über Sarturia® entgegenstehen. Dies gilt insbesondere auch für Werkteile, die von beteiligten Partner-Autoren stammen. Der Autor versichert ausdrücklich, die Zustimmung aller am Werk beteiligten Personen eingeholt zu haben, und zur oben aufgeführten Rechtseinräumung berechtigt zu sein.

6.2. Unzulässige Inhalte

Der Autor gewährleistet, dass die Werke, die von ihm zum Vertrieb für Werbezwecke über Sarturia® angeboten werden, nicht gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen andere anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen, und dass sie frei von jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten sind. § 7 Freistellung Der Autor stellt Sarturia® von allen Schäden und Aufwendungen frei, die durch die Verletzungen der Rechte Dritter oder anderweitiger Verstöße durch ihn verursacht worden sind. § 8 Inkludierte Dienstleistungen Die bisher übliche Dramaturgische Beratung, sowie das Lektorat und die schulischen Dienstleistungen unter dem Schwanenfeder-Logo von Sarturia® entfallen seit dem 1. Juni 2023.

§ 8.1 Exkludierte Dienstleistungen

Agenturleistungen und Übersetzungsleistungen sind im Hilfsangebot der Sarturia®-Autoren-Community nicht inbegriffen. Ebenfalls ausgeschlossen sind explizit und separat angeforderte Lektorats-Leistungen etc.

§ 9 Zusätzliche Fördermaßnahmen.

Die früher gewährten Fördermaßnahmen und Teilnahmen an den Gewinnspielen des Förderverein Sarturia®-Autorenschule entfallen mit der amtlichen Schließung des Vereins am 1. Juni 2023 vollkommen und ersatzlos.

§ 10 Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Gerichtsstand ist Nürtingen.
Erfüllungsort ist Nürtingen.
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